Die Zustandsberichte über die Kanalschäden enthalten zum Einen
die derzeitige bautechnische Situation der Abwassersysteme. Die nach "Arbeitshilfen
Abwasser (Anhang A-3)" durchgeführten Bewertungen führen
zu einer Klassifizierung in 5 Stufen, die den Handlungsbedarf an Sanierungsmaßnahmen
aufzeigen.
Eine Klassifizierung 5, d.h. Schäden mit großem Ausmaß,
fordert eine sofortige Beseitigung des Schadens, wenn es sich um einen
Einzelschaden handelt. Geringfügige Schäden (Schadensklasse
1) beanspruchen die geringste Priorität. Beim Handlungsbedarf ganzer
Haltungen bzw. Leitungen sind neben dem Sanierungsverfahren auch die hydraulischen
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
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